KRITIS: Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wird SIEM zur Pflicht

Gehören auch Sie zu den vielen Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), die SIEM noch nicht umgesetzt haben? Keine Sorge – Sie sind nicht allein und wir können Ihnen schnell helfen!

 

KRITIS-Betreiber müssen seit Mai 2023 gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen können, dass sie die Vorgaben zur „Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen“ (SIEM) umsetzen. Das bedeutet, dass sie mit spezieller Software nach dem „Stand der Technik“ gegen Cyberangriffe gewappnet sein müssen.

 

Dazu gibt es detaillierte Vorgaben, wie die Systeme zur Angriffserkennung entlang der drei Phasen Protokollierung, Erkennung und Reaktion implementiert werden müssen.

 

Die Praxis zeigt, dass dies die Mehrzahl der KRITIS-Betreiber vor kaum lösbare Herausforderungen stellt. Wir unterstützen Sie dabei, die Umsetzung der Vorgaben aus dem Sicherheitsgesetz 2.0. rechtskonform und zügig umzusetzen.

 

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